Bei der Heizungsförderung entscheidet oft nicht die Höhe Ihres Gehalts über den größten Fördersprung, sondern eine einzige Zahl: Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen. Wer knapp unter oder über einer bestimmten Grenze liegt, bekommt einen spürbar anderen Zuschuss – manchmal mehrere Tausend Euro Unterschied. Wir erklären, wie der Einkommensbonus funktioniert, welches Einkommen wirklich zählt, und warum „+40 %“ nicht immer das bedeutet, was es zu bedeuten scheint.
Kurz erklärt: Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 ist der Einkommensbonus für die Heizungsförderung dreistufig gestaffelt: +40 % bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €, +30 % bis 40.000 €, +10 % bis 50.000 €. Darüber gibt es keinen Einkommensbonus mehr. Der Bonus gilt nur für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer.
Die drei Einkommensstufen im Überblick
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Einkommensbonus | Möglicher Gesamtdeckel |
|---|---|---|
| bis 30.000 € | +40 % | 80 % |
| über 30.000 € bis 40.000 € | +30 % | 70 % |
| über 40.000 € bis 50.000 € | +10 % | 70 % |
| über 50.000 € | kein Bonus | 70 % |
Quelle: Förderrichtlinie BEG EM, Ziff. 8.4.5
Was „zu versteuerndes Einkommen“ wirklich bedeutet
Ein häufiges Missverständnis in der Beratung: Gemeint ist nicht Ihr Bruttogehalt und nicht Ihr Nettoeinkommen, sondern exakt der Betrag, den Ihr Finanzamt im Einkommensteuerbescheid als „zu versteuerndes Einkommen“ ausweist. Diese Zahl liegt nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen meist deutlich unter dem Bruttolohn.
Wichtig zu wissen: Ob das Finanzamt dabei bereits Kinderfreibeträge berücksichtigt hat oder nicht, spielt für die Einhaltung der Einkommensgrenze keine Rolle – maßgeblich ist allein der im Bescheid ausgewiesene Betrag.
Welche Steuerjahre zählen?
Ein zweiter häufiger Stolperstein: Es zählen nicht die letzten beiden Jahre, sondern der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung. Für einen Antrag im Jahr 2026 sind das also die Steuerjahre 2023 und 2024.
Das hat eine wichtige Konsequenz: Wer kürzlich in Rente gegangen ist oder aktuell deutlich weniger verdient, wird trotzdem noch mit dem alten, höheren Einkommen bewertet. Umgekehrt profitiert, wer 2023/2024 in einer günstigen Stufe lag, auch dann noch, wenn das Einkommen inzwischen gestiegen ist.
Wer zählt zum Haushalt?
Die Einkommensgrenze ist eine Haushaltsgrenze, kein Einzelwert. Zusammengezählt werden die zu versteuernden Einkommen aller Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in der Wohneinheit gemeldet sind und entweder volljährige Eigentümer oder deren dort gemeldete Ehe- bzw. Lebenspartner sind.
Praktische Konsequenz: In einem Doppelverdiener-Haushalt werden beide Einkommen addiert. Zwei mittlere Gehälter übersteigen damit oft schon die 50.000-€-Grenze. Der Einkommensbonus wirkt daher am stärksten für Einverdiener-Haushalte, Alleinstehende, Rentnerpaare mit geringerer Rente – und für Familien, bei denen zusätzlich der Familienzuschlag greift (siehe unser Beitrag zum Familienzuschlag).
Die unbequeme Wahrheit: die Förderdeckelung
Hier lohnt sich ein genauer Blick, weil andere Ratgeber das gern übergehen: „+40 %“ klingt nach 40 zusätzlichen Prozentpunkten Förderung – das stimmt aber nur, wenn Sie ohne den Bonus noch deutlich unter dem Deckel liegen.
Ein Beispiel: Alte Gasheizung (≥ 20 Jahre) wird gegen eine Wärmepumpe getauscht, förderfähige Kosten 28.000 €.
| Baustein | Fördersatz | Zuschuss |
|---|---|---|
| Nur Grundförderung | 30 % | 8.400 € |
| + Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) | 46 % | 12.880 € |
| + Einkommensbonus (40 %) | 86 % → gedeckelt auf 80 % | 22.400 € |
Rechnerisch ergäben die drei Bausteine 86 %. Die Förderrichtlinie deckelt die Summe aber bei 80 % (bzw. 70 % bei höherem Einkommen). Der Einkommensbonus bringt in diesem Fall also real nur rund 34 statt 40 Prozentpunkte – das sind etwa 9.520 € statt der rechnerischen 11.200 €.
Unser Rat: Das ist kein Grund, den Bonus nicht zu beantragen – 9.520 € bleiben 9.520 €. Aber die Aussage „Einkommensbonus = 40 % mehr Förderung“ stimmt nur, wenn kein Klimageschwindigkeitsbonus dazukommt (z. B. weil keine alte fossile Heizung getauscht wird). Dann wirkt der Bonus fast in voller Höhe.
Zwei Beispiele im Vergleich
Mittleres Einkommen (bis 40.000 €, +30 % Bonus): 30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus + 30 % Einkommensbonus = 76 % – hier greift der 70-%-Deckel, tatsächlicher Satz also 70 % → 19.600 €.
Höheres Einkommen (über 50.000 €, kein Bonus): 30 % + 16 % = 46 % → 12.880 €.
Der Unterschied zwischen „knapp über“ und „knapp unter“ einer Grenze kann damit schnell 5.000–7.000 € ausmachen.
Häufige Fragen zum Einkommensbonus
Ist das Bruttoeinkommen oder das Nettoeinkommen entscheidend?
Keines von beiden. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid.
Bekommen auch Mieter oder Vermieter den Einkommensbonus?
Nein. Der Bonus gilt ausschließlich für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer. Für vermietete Immobilien gelten andere Regeln.
Welche Unterlagen brauche ich für den Nachweis?
Einkommensteuerbescheide der beiden relevanten Jahre, eine Meldebescheinigung aller Haushaltsmitglieder sowie einen Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis.
Kann ich Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus gleichzeitig bekommen?
Ja, beide werden addiert – begrenzt durch den Gesamtdeckel von 70 % bzw. 80 %.
Was, wenn mein Einkommen genau auf einer Grenze liegt?
Die Grenzwerte sind inklusive – z. B. zählt ein Einkommen von genau 30.000 € noch zur 40-%-Stufe.
Fazit: Warten kostet bares Geld
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte – aktuell 16 %, ab Februar 2027 nur noch 12 %. Bei 28.000 € Kosten sind das schnell über 1.000 € weniger Förderung pro Halbjahr, das Sie verstreichen lassen.
Ob Sie in die 40-%-, 30-%- oder 10-%-Stufe fallen, entscheiden Ihre konkreten Steuerbescheide – nicht Faustregeln.
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