Am 8. Juli 2026 hat der Haushaltsausschuss des Bundestages weitreichende Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Betroffen sind sowohl die Heizungsförderung als auch die Förderung der energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die neuen Konditionen treten bereits in wenigen Tagen in Kraft. Dieser Artikel gibt Ihnen einen kompakten und zugleich vollständigen Überblick: Was ist bereits sicher? Was gilt ab wann? Und was ist noch offen?
Stand dieses Artikels: 8. Juli 2026, 18.00 Uhr
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Der Haushaltsausschuss hat die BEG-Novelle beschlossen. Die neuen Förderkonditionen gelten ab dem 21. Juli 2026.
- Die Auswirkungen müssen individuell betrachtet werden: Es gibt Fälle, die von höheren Förderungen profitieren, andere verlieren hingegen
- Die förderfähigen Höchstkosten für den Heizungstausch sinken für Einfamilienhäuser von 30.000 auf 28.000 Euro – und ab 2027 alle sechs Monate weiter.
- Der Einkommensbonus wird feiner gestaffelt: geringere Einkommen erhalten mehr, höhere Einkommen weniger.
- Neu: Familien mit minderjährigen Kindern erhalten einen Kinderzuschlag, der das anzurechnende Einkommen um 10.000 Euro senkt.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt schrittweise und läuft Ende 2028 komplett aus.
- Bei der Sanierungsförderung sinken die Tilgungszuschüsse um 10 Prozentpunkte; die Beantragung ist voraussichtlich erst ab Ende September 2026 wieder möglich.
- Bis zum 20. Juli 2026 gilt eine Übergangsregelung für Kunden mit bereits vorliegender Antragsbestätigung.
Wo stehen wir heute? Fix, in Umstellung, noch offen
Das ist bereits sicher
Der Beschluss des Haushaltsausschusses ist kein vages Eckpunktepapier mehr, sondern ein konkreter, terminierter Fahrplan. Die KfW hat die neuen Konditionen mit festem Datum bestätigt: Sie gelten ab Dienstag, dem 21. Juli 2026.
Die Übergangsregelung bis zum 21. Juli
Bis zum Start der neuen Konditionen greift eine Umstellungsphase mit folgenden Regeln:
- Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) hat, den Antrag aber noch nicht eingereicht hat, kann dies bis zum 20. Juli 2026 noch zu den bisherigen, günstigeren Konditionen tun.
- Neue Bestätigungen zum Antrag können erst wieder ab dem 21. Juli 2026 erstellt werden – dann zu den neuen Konditionen.
- Bereits bewilligte Förderanträge genießen Bestandsschutz: Es gelten die Konditionen zum Zeitpunkt der Antragstellung, die Fördersumme ist reserviert.
- Bereits eingereichte, aber noch nicht bewilligte Anträge werden nach den bisherigen Bedingungen geprüft.
Für alle, die aktuell mitten in der Planung stecken, kann dieses enge Zeitfenster einen spürbaren finanziellen Unterschied machen – ein guter Grund, zeitnah das Gespräch mit uns zu suchen.
Das ist noch offen
- Die detaillierten Produktseiten zu den einzelnen Förderprogrammen veröffentlicht die KfW erst in den kommenden Tagen
- Der geplante Wertschöpfungsbonus für EU-gefertigte Wärmepumpen kommt erst im ersten Quartal 2027 und ist inhaltlich noch nicht final ausgestaltet.
- Für die Sanierungsförderung von Wohn- und Nichtwohngebäuden ist eine Beantragung voraussichtlich erst ab Ende September 2026 möglich (siehe unten).
Heizungsförderung: Das ändert sich im Detail
Förderfähige Höchstkosten sinken – und sinken weiter
Die maximal förderfähigen Kosten für den Tausch der Heizung (z. B. Wärmepumpe oder Biomasseheizung) sinken direkt mit Start der neuen Richtlinie von 30.000 auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Ab dem ersten Quartal 2027 sinkt dieser Betrag dann alle sechs Monate um weitere 750 Euro. Für Mehrfamilienhäuser gelten reduzierte Beträge je weiterer Wohneinheit, die ebenfalls schrittweise zurückgefahren werden.
Einkommensbonus: Neue, feinere Staffelung
Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer wird der Einkommensbonus deutlich stärker nach Einkommen differenziert:

Wer bislang knapp über einer Einkommensgrenze lag, sollte die neue Staffelung genau prüfen – hier entscheiden oft wenige Tausend Euro Einkommensunterschied über mehrere Tausend Euro Förderdifferenz.
Neu: Der Kinderzuschlag
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das für den Bonus maßgebliche Jahreseinkommen künftig um 10.000 Euro reduziert. Das kann eine Familie rechnerisch in eine günstigere Einkommensklasse und damit in einen höheren Bonus rutschen lassen.
Ein Beispiel der KfW verdeutlicht die Wirkung: Eine Familie mit einem Kind und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro rutscht durch den Kinderzuschlag rechnerisch in die 30.000-Euro-Klasse. Für eine 32.000 Euro teure Wärmepumpe ergibt sich dadurch – befristet bis zum 31. Januar 2027 – laut KfW eine maximale Förderung von 22.400 Euro.
Klimageschwindigkeitsbonus: Schrittweise Reduzierung bis 2028
Der Bonus für den zeitnahen Heizungstausch sinkt von aktuell 20 % auf 16 % mit Start der neuen Richtlinie. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er dann alle sechs Monate um weitere 4 Prozentpunkte – bis er Ende 2028 vollständig entfällt.
Diese Boni fallen
- Der Effizienzbonus (5 % für den Einsatz natürlicher Kältemittel) wird gestrichen.
- Der Emissionsminderungszuschlag (2.500 Euro für Heizungen mit niedrigem Feinstaubausstoß) entfällt ebenfalls.
Was bedeutet das konkret in Euro?
Die folgende Übersicht zeigt die maximale Fördersumme je Einkommensklasse zum Reformstart und am Ende der Übergangsphase 2030:
| Einkommen | 2026 (ab 21.7.) | 2030 (Endstand) |
|---|---|---|
| bis 30.000 Euro | 22.400 Euro | 15.400 Euro |
| 30.001–40.000 Euro | 19.600 Euro | 13.200 Euro |
| 40.001–50.000 Euro | 15.680 Euro | 8.800 Euro |
| über 50.000 Euro | 12.880 Euro | 6.600 Euro |
Diese Höchstbeträge ergeben sich aus dem Zusammenspiel von Grundförderung, Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus innerhalb der jeweils geltenden Förderquoten-Obergrenze. Die Absenkung erfolgt nicht in einem Schritt, sondern – wie oben beschrieben – in kleinen Halbjahresschritten. Die vollständige Tabelle mit allen Zwischenschritten finden Sie hier in der folgenden Tabelle:
Vollständige Datenbasis (max. Förderbetrag je Halbjahr, in Euro):
| Einkommen | 2026 | 2027 H1 | 2027 H2 | 2028 H1 | 2028 H2 | 2029 H1 | 2029 H2 | 2030 H1 | 2030 H2 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bis 30.000 € | 22.400 | 21.800 | 20.670 | 19.055 | 17.500 | 16.975 | 16.450 | 15.925 | 15.400 |
| 30.001–40.000 € | 19.600 | 19.075 | 18.020 | 16.480 | 15.000 | 14.550 | 14.100 | 13.650 | 13.200 |
| 40.001–50.000 € | 15.680 | 14.170 | 12.720 | 11.330 | 10.000 | 9.700 | 9.400 | 9.100 | 8.800 |
| über 50.000 € | 12.880 | 11.445 | 10.070 | 8.755 | 7.500 | 7.275 | 7.050 | 6.825 | 6.600 |
Energetische Sanierung: Warum dieser Teil für Sie besonders wichtig ist
Während die mediale Aufmerksamkeit stark auf der Wärmepumpe liegt, betreffen die Änderungen auch die systemische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden zum Effizienzhaus.
Wohngebäude-Sanierung: Das ändert sich
- Der Förderhöchstbetrag für die Sanierung von Wohngebäuden liegt künftig einheitlich bei 150.000 Euro pro Wohneinheit.
- Die Tilgungszuschüsse, die auf den Kreditbetrag gewährt werden, sinken pauschal um 10 Prozentpunkte.
- Der zusätzliche Bonus von 5 % für Effizienzhaus-Stufen mit Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) entfällt.
- Die Zuschussförderung für Kommunen bleibt erhalten, sinkt aber ebenfalls um 10 Prozentpunkte.
Serielles Sanieren wird gestärkt
Der Bonus für serielles Sanieren (er erhöht den Tilgungszuschuss um 5 %) wird ausgeweitet: Bei Wohngebäuden gilt er künftig auch für die Effizienzhaus-Stufe 70 EE (bisher nur EH 40 und EH 55). Für Nichtwohngebäude wird ein entsprechender neuer Bonus eingeführt.
Wichtiger Termin: Beantragung erst ab Ende September
Anders als bei der Heizungsförderung tritt die Sanierungsförderung nicht bereits am 21. Juli in Kraft: Die eigentliche Beantragung wird voraussichtlich erst ab Ende September 2026 möglich sein. Bereits bestehende Zusagen bleiben in der Zwischenzeit gültig, die Bundesmittel dafür sind reserviert.
Unser Rat: Gerade weil zwischen dem Wirksamwerden der neuen Konditionen und der tatsächlichen Antragsmöglichkeit mehrere Monate liegen, lohnt sich jetzt die Zeit für eine fundierte Planung – zum Beispiel mit einem individuellen Sanierungsfahrplan, der die Reihenfolge Ihrer Maßnahmen optimal auf die neuen Konditionen abstimmt.
Neu ab 2027: Bonus für energetische Sanierung besonders ineffizienter Gebäude
Wer ein besonders ineffizientes Gebäude („Worst Performing Building“) energetisch verbessert, erhält ab dem ersten Quartal 2027 einen zusätzlichen Bonus von 5 %. Ausgenommen sind reine Fenstermaßnahmen; der Bonus gilt auch für andere Maßnahmen an der Gebäudehülle.
Einordnung: Warum reformiert der Bund die Förderung jetzt?
Hintergrund der Reform ist die angespannte Haushaltslage: Der Bund will mit den Änderungen bis 2030 rund 2,1 Milliarden Euro einsparen. Gleichzeitig fließt ein Teil der Einsparungen in die sozial gestaffelte Förderung zurück – Geringverdiener und Familien werden gezielt entlastet.
Aus der Handwerks- und Wärmepumpenbranche kommt spürbare Kritik: Verbände wie der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) und der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) bemängeln vor allem die kurzfristige Umsetzung und befürchten Verunsicherung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Auch der Verband der Wohnungswirtschaft (GdW) kritisiert die Kürzungen bei Mehrfamilienhäusern. Diese Einschätzungen zeigen: Eine gute, aktuelle Beratung ist in dieser Übergangsphase besonders wertvoll.
Was heißt das jetzt für Sie?
- Sie planen aktuell einen Heizungstausch? Prüfen Sie, ob Sie mit einer gültigen BzA (Bestätigung zum Antrag) noch von der Übergangsregelung bis zum 20. Juli profitieren können.
- Ihr Haushaltseinkommen liegt nahe an einer der neuen Schwellen? Der Kinderzuschlag kann entscheidend sein – lassen Sie uns gemeinsam durchrechnen, welche Klasse für Sie gilt.
- Sie denken über eine energetische Sanierung nach? Auch wenn die Beantragung erst im Herbst startet, sollten Sie die Planung – etwa mit einem individuellen Sanierungsfahrplan – jetzt beginnen, um die neuen Konditionen optimal zu nutzen.
- Sie sind unsicher, was für Ihr konkretes Vorhaben gilt? Die Details unterscheiden sich je nach Gebäude, Einkommen und Maßnahme spürbar – oft geht es um mehrere Hundert Euro Unterschied.
Ein Rechenbeispiel
Die Auswirkungen der BEG-Novelle müssen stets individuell betrachtet werden: Es gibt Fälle, die von höheren Förderungen profitieren, andere verlieren hingegen. Das folgende Beispiel zeigt, dass bei einem ineffizienten Gebäude („Worst Performing Building“, kurz WPB) in Zukunft bei einer energetischen Sanierung eine deutlich höhere Förderung als in der Vergangenheit gewährt wird.
Fazit
Die BEG-Förderreform 2026 ist kein loses Eckpunktepapier mehr, sondern ein beschlossener, terminierter Fahrplan mit Wirkung ab dem 21. Juli 2026. Einzelne Details – etwa der Wertschöpfungsbonus oder der genaue Start der Sanierungsförderung – werden in den kommenden Wochen noch konkretisiert. Wer jetzt plant, sollte die neuen Regeln genau kennen: Zwischen den Einkommensklassen, dem Kinderzuschlag und den auslaufenden Boni liegen oft mehrere Hundert Euro Unterschied.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihr Vorhaben unter den neuen Bedingungen optimal zu planen und die passende Förderung zu sichern. Das Thema Förderung wird noch komplizierter statt einfacher.
Durch die degressive Ausgestaltung der Förderungen ist Eile geboten: Die Förderbeträge sinken kontinuierlich. Um kein Geld zu verlieren, vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Gespräch mit einer unserer Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten.

