Förderung | Heizung / Wärmepumpe

Wer wartet, zahlt drauf: Ab 1. Februar schrumpft Ihre Heizungsförderung

15. Oktober 2026

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Die Förderung für neue Heizungen ist seit Juli 2026 ein Countdown: Alle sechs Monate gibt es weniger Geld vom Staat. Wer seine alte Öl- oder Gasheizung tauschen will, sollte jetzt rechnen – und vor allem: jetzt handeln.

Der Countdown läuft – ganz offiziell

Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 21. Juli 2026 hat der Bund ein Ablaufdatum in die Heizungsförderung eingebaut. Der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus – die Belohnung für alle, die ihre alte Heizung früh austauschen – sinkt seitdem alle sechs Monate um vier Prozentpunkte. Ab dem 1. August 2028 fällt er ganz weg.

Und als wäre das nicht genug: Ab dem 1. Februar 2027 sinken auch die förderfähigen Kosten – jedes halbe Jahr um 750 Euro. Weniger Prozent auf weniger Kosten: Das summiert sich schneller, als man denkt.

Was das in Euro bedeutet

Ein Beispiel: Sie ersetzen Ihre funktionierende Ölheizung durch eine Wärmepumpe und schöpfen die förderfähigen Kosten voll aus. So entwickelt sich Ihr maximaler Zuschuss – je nachdem, wann Sie den Antrag stellen:

Antrag gestellt … Klima-Bonus Fördersatz gesamt Förderfähige Kosten max. Zuschuss max.
bis 31.01.2027 16 % 46 % 28.000 € 12.880 €
01.02. – 31.07.2027 12 % 42 % 27.250 € 11.445 €
01.08.2027 – 31.01.2028 8 % 38 % 26.500 € 10.070 €
01.02. – 31.07.2028 4 % 34 % 25.750 € 8.755 €
ab 01.08.2028 – 30 % 25.000 € 7.500 €

Annahmen: Grundförderung 30 %, Klimageschwindigkeitsbonus berechtigt, ohne Einkommensbonus, erste Wohneinheit. Klimageschwindigkeitsbonus gilt nur beim Tausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen bzw. mind. 20 Jahre alter Gas-/Biomasseheizungen (für die selbstgenutzte Wohneinheit oder Hauptwohnsitz)

 

Wer bis Ende Januar beantragt, bekommt bis zu 1.435 Euro mehr als nur wenige Tage später. Wer bis August 2028 wartet, verschenkt bis zu 5.380 Euro. Mit Einkommensbonus kann der Unterschied sogar noch größer ausfallen.

Warum „bis Ende Januar“ eigentlich „jetzt“ heißt

Entscheidend für die Höhe der Förderung ist das Datum Ihres Antrags – nicht der Einbau. Klingt nach viel Zeit? Ist es nicht. Denn bevor Sie den Antrag stellen können, brauchen Sie:

  1. ein konkretes Angebot eines Fachbetriebs,
  2. einen unterschriebenen Vertrag – mit der Bedingung, dass er nur bei Förderzusage gilt,
  3. eine „Bestätigung zum Antrag“ von einem Fachbetrieb oder einer Energieberaterin bzw. einem Energieberater.

Und genau jetzt im Herbst und Winter sind Heizungsbauer besonders gefragt. Wer erst im Januar anfängt, Angebote einzuholen, könnte die Frist knapp verpassen.

Ihr Fahrplan gegen den Förderverlust

  • Jetzt checken: Mit unserem Förderrechner sehen Sie in wenigen Klicks, welche Zuschüsse für Sie infrage kommen.

→ Zum Förderrechner

  • Jetzt abgeben: Unser Förderservice übernimmt auf Wunsch den Papierkram – von der Auswahl der passenden Programme über die Prüfung der Angebote bis zum Antrag.
  • Jetzt planen: Sie planen mehr als nur die Heizung? Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan wissen Sie, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind.

→ Zum iSFP-Angebot

Unser Tipp

Förderung ist kein Sonderangebot, das jeden Monat wiederkommt. Beim Heizungstausch gilt im Moment: Je früher, desto mehr. Wer jetzt startet, sichert sich die höchste Förderstufe – und hat im nächsten Winter eine neue Heizung, die sich schneller rechnet.

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