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Der Jahreswechsel-Bonus: So können Sie Ihre Sanierungsförderung verdoppeln

15. Oktober 2026

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Dach, Fassade, Fenster – wer größer saniert, stößt bei der Förderung schnell an eine Obergrenze. Doch diese Grenze gilt nur pro Kalenderjahr. Wer seine Anträge geschickt rund um den Jahreswechsel verteilt, kann sie zweimal nutzen. Ganz legal – aber nur, wenn Sie jetzt aktiv werden.

Die Regel, die kaum jemand kennt

Für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle – also Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke, neue Fenster und Türen – sowie für Anlagentechnik und Heizungsoptimierung gibt es Zuschüsse aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Gefördert werden dabei aber nicht beliebig hohe Kosten: Für die 1. Wohneinheit sind es 30.000 €. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) verdoppelt sich diese Grenze auf 60.000 Euro.

Das Entscheidende steht im Kleingedruckten der Förderrichtlinie: Diese Obergrenze gilt „pro Gebäude und Kalenderjahr“. Und welches Jahr zählt, entscheidet das Datum, an dem Ihr Antrag beim BAFA eingeht.

Aus eins mach zwei

Das heißt: Wer seine Sanierung in zwei Pakete aufteilt und ein Paket noch bis zum 31. Dezember 2026 beantragt, das andere ab dem 1. Januar 2027, kann die Obergrenze zweimal ausschöpfen. Ein Beispiel: Sie beantragen die Dachdämmung noch im Dezember, Fassade und Fenster im Januar.

Sanierung für 120.000 € (mit iSFP) Ein Antrag Zwei Anträge (Dez. + Jan.)
Förderfähige Kosten 60.000 € 120.000 €
Grundförderung (15 %) 9.000 € 18.000 €
iSFP-Bonus (5 % auf den Anteil über 30.000 € je Antrag) 1.500 € 3.000 €
Zuschuss gesamt 10.500 € 21.000 €

Beispielrechnung für die erste Wohneinheit, Fördersätze nach BEG-Richtlinie in der Fassung vom August 2026.

Ergebnis: doppelter Zuschuss, also 10.500 Euro mehr – allein durch das richtige Timing der Anträge.

Wichtig: Für die Heizung gilt das nicht

Bei der Heizungsförderung ist die Obergrenze anders geregelt: Sie gilt pro Gebäude insgesamt, egal in welchem Jahr Sie beantragen. Den Heizungszuschuss können Sie über den Jahreswechsel also nicht verdoppeln. Der Jahreswechsel-Bonus funktioniert nur für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung.

Aufteilen lohnt sich nicht immer

Der Jahreswechsel-Bonus zahlt sich vor allem bei größeren Vorhaben aus, die über der Jahresobergrenze liegen. Bei kleineren Sanierungen kann das Aufteilen sogar schaden: Den iSFP-Bonus gibt es nur für den Teil eines Antrags, der über 30.000 Euro liegt – und mehrere Anträge werden dafür nicht zusammengerechnet. Wer 50.000 Euro auf zwei Anträge à 25.000 Euro verteilt, verliert den Bonus komplett. Deshalb gilt: erst rechnen, dann aufteilen.

So nutzen Sie den Jahreswechsel-Bonus

  1. Plan machen: Mit einem iSFP wissen Sie, welche Maßnahmen sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge – und Sie verdoppeln gleich noch die förderfähigen Kosten pro Jahr.
  2. Pakete schnüren: Teilen Sie Ihr Vorhaben in sinnvolle, eigenständige Maßnahmen auf – zum Beispiel Dach im ersten Antrag, Fassade und Fenster im zweiten.
  3. Angebote einholen: Für jedes Paket brauchen Sie ein Angebot und die Unterlagen einer Energieeffizienz-Expertin oder eines -Experten. Den Auftrag vergeben Sie erst nach dem Antrag.
  4. Anträge stellen: Das erste Paket muss bis zum 31. Dezember 2026 beim BAFA eingegangen sein, das zweite beantragen Sie ab dem 1. Januar 2027.
  5. Entspannt umsetzen: Nach dem Antrag haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung – Sie müssen also nicht alles auf einmal bauen.

Warum Sie jetzt starten sollten

Bis Silvester sind es nur noch wenige Wochen – und für den ersten Antrag braucht es Planung, Angebote und Fachunterlagen. Wer erst im Dezember anfängt, wird knapp. Und wer den 31. Dezember verpasst, kann die doppelte Obergrenze erst ein Jahr später nutzen.

Wir kümmern uns darum

Klingt nach viel Papierkram? Genau dafür sind wir da. Unser Förderservice prüft, welche Programme für Sie passen, verteilt Ihre Maßnahmen optimal auf die Anträge und kümmert sich um die Unterlagen – damit kein Fördereuro liegen bleibt.

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