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Heizungs- und Sanierungsförderung 2026: Der aktuelle Stand nach der BEG-Reform

25. August 2026

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Stand dieses Artikels: 25. August 2026

Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine grundlegend überarbeitete Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Was zunächst als Reformpaket angekündigt wurde, ist längst geltendes Recht – inklusive eines eigenen Gesetzes, das die energetischen Rahmenbedingungen dafür neu ordnet. Wir ordnen ein, was sich seither konkret geändert hat, was das für laufende und geplante Vorhaben bedeutet, und worauf Sie jetzt achten sollten.

Auf einen Blick

  • Die BEG-Reform ist seit dem 21. Juli 2026 in Kraft – kein Ankündigungspapier mehr, sondern geltendes Förderrecht.
  • Parallel dazu ist am 29. Juli 2026 das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft getreten, das die energetischen Vorgaben für Heizungen neu regelt.
  • Für die Heizungsförderung sinken die förderfähigen Höchstkosten (Einfamilienhaus) von 30.000 € auf 28.000 € – und danach alle sechs Monate weiter.
  • Der Einkommensbonus ist jetzt dreistufig statt pauschal.
  • Neu: der Familienzuschlag (auch „Kinderzuschlag“ genannt) senkt das maßgebliche Einkommen von Familien mit minderjährigen Kindern um 10.000 €.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt schrittweise und läuft am 1. August 2028 vollständig aus.
  • Bei der Sanierungsförderung sinken die Tilgungszuschüsse um 10 Prozentpunkte; die Beantragung soll voraussichtlich Ende September 2026 wieder starten.

Das GModG: der gesetzliche Rahmen hinter der Förderreform

Ein Punkt, der zum Zeitpunkt der ursprünglichen Ankündigung noch offen war, ist inzwischen geklärt: Die Linksfraktion hatte gegen das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – den Nachfolger des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Das Gericht wies den Eilantrag am 10. Juli 2026 ab, noch am selben Tag beschlossen Bundestag und Bundesrat das Gesetz. Verkündet im Bundesgesetzblatt am 28. Juli, ist es seit dem 29. Juli 2026 in Kraft.

Inhaltlich betrifft das GModG vor allem die Pflichten beim Heizungseinbau, nicht die Fördersätze selbst: Die bisherige pauschale 65-%-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfällt, Eigentümerinnen und Eigentümer entscheiden wieder technologieoffener. Ab 2029 greift stattdessen eine schrittweise steigende Pflicht zu klimafreundlichen Brennstoffen (die sogenannte „Biotreppe“). Für die konkrete Förderhöhe – um die es in diesem Artikel primär geht – ist ausschließlich die BEG-Förderrichtlinie maßgeblich.

Heizungsförderung: die wichtigsten Stellschrauben

Förderfähige Höchstkosten sinken kontinuierlich

Die maximal förderfähigen Kosten für den Heizungstausch sind mit Reformstart von 30.000 € auf 28.000 € für die erste Wohneinheit gesunken. Seit Februar 2027 sinkt dieser Betrag alle sechs Monate um weitere 750 € – bis auf 22.000 € im Jahr 2030. Für Mehrfamilienhäuser gelten gestaffelte, ebenfalls sinkende Beträge je weiterer Wohneinheit.

Der Einkommensbonus: jetzt dreistufig

Bisher galt ein einheitlicher Bonus von 30 % bis zu einem Haushaltseinkommen von 40.000 €. Seit dem 21. Juli gilt eine feinere Treppe:

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen Einkommensbonus
bis 30.000 € 40 %
30.001–40.000 € 30 % (unverändert)
40.001–50.000 € 10 % (neu)
über 50.000 € 0 %

Wer knapp über oder unter einer dieser Grenzen liegt, sollte genau nachrechnen – hier entscheiden oft wenige Tausend Euro Einkommensunterschied über mehrere Tausend Euro Förderdifferenz.

Neu: der Familienzuschlag

Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, sinkt das für den Bonus maßgebliche Einkommen einmalig und pauschal um 10.000 € – unabhängig von der Anzahl der Kinder. Das kann eine Familie rechnerisch in eine günstigere Einkommensklasse heben.

Ein Beispiel: Eine Familie mit einem Kind und einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 € rutscht durch den Familienzuschlag rechnerisch auf 30.000 € – und damit in die höchste Bonusstufe. Für eine 32.000 € teure Wärmepumpe ergibt sich dadurch (befristet bis 31. Januar 2027) eine maximale Förderung von 22.400 €, da nur 28.000 € der Investition förderfähig sind.

Klimageschwindigkeitsbonus: befristeter Vorteil für schnelle Entscheidungen

Der Bonus für den zeitnahen Austausch einer alten fossilen Heizung ist mit Reformstart von 20 % auf 16 % gesunken. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er alle sechs Monate um weitere 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 1. August 2028 vollständig.

Zwei Boni sind ersatzlos gestrichen

  • Der Effizienzbonus (5 % für natürliche Kältemittel)
  • Der Emissionsminderungszuschlag (2.500 € für emissionsarme Biomasseheizungen)

Was das in Euro bedeutet: die vollständige Fördertabelle

Die folgende Tabelle zeigt die maximale Fördersumme je Einkommensklasse für jedes Halbjahr bis 2030 – unter Berücksichtigung von Grundförderung, Einkommensbonus, Klimageschwindigkeitsbonus und der jeweils geltenden Förderquoten-Obergrenze (70 % bzw. 80 %):

Einkommen 2026 2027 H1 2027 H2 2028 H1 2028 H2 2029 H1 2029 H2 2030 H1 2030 H2
bis 30.000 € 22.400 € 21.800 € 20.670 € 19.055 € 17.500 € 16.975 € 16.450 € 15.925 € 15.400 €
30.001–40.000 € 19.600 € 19.075 € 18.020 € 16.480 € 15.000 € 14.550 € 14.100 € 13.650 € 13.200 €
40.001–50.000 € 15.680 € 14.170 € 12.720 € 11.330 € 10.000 € 9.700 € 9.400 € 9.100 € 8.800 €
über 50.000 € 12.880 € 11.445 € 10.070 € 8.755 € 7.500 € 7.275 € 7.050 € 6.825 € 6.600 €

 

Die Reduktion erfolgt nicht abrupt, sondern in kleinen, planbaren Halbjahresschritten – ein Grund mehr, eine anstehende Entscheidung nicht unnötig zu verzögern.

Energetische Sanierung: der unterschätzte zweite Teil der Reform

Während die öffentliche Aufmerksamkeit stark auf der Wärmepumpe liegt, betrifft die Reform ebenso die systemische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden zum Effizienzhaus:

  • Der Förderhöchstbetrag liegt bei Wohngebäuden künftig einheitlich bei 150.000 € pro Wohneinheit.
  • Die Tilgungszuschüsse sinken pauschal um 10 Prozentpunkte.
  • Der Zusatzbonus für Effizienzhaus-Stufen mit EE-Klasse (5 %) entfällt.
  • Auch die Zuschussförderung für Kommunen sinkt um 10 Prozentpunkte.

Serielles Sanieren wird gestärkt: Der Bonus (+5 % Tilgungszuschuss) gilt künftig bei Wohngebäuden auch für die Effizienzhaus-Stufe 70 EE (bisher nur EH 40/55). Für Nichtwohngebäude wird ein entsprechender neuer Bonus eingeführt.

Wichtig für die Planung: Anders als die Heizungsförderung ist die Sanierungsförderung zum 21. Juli nicht direkt in die Antragstellung gestartet. Die tatsächliche Beantragung soll voraussichtlich Ende September 2026 wieder möglich sein – ein konkretes Datum steht noch aus. Bereits bestehende Zusagen bleiben davon unberührt, die Mittel sind reserviert.

Unser Rat: Die mehrmonatige Lücke zwischen Inkrafttreten der Konditionen und tatsächlicher Antragsmöglichkeit ist eine gute Gelegenheit für eine fundierte Vorplanung – zum Beispiel mit einem individuellen Sanierungsfahrplan, der die Reihenfolge Ihrer Maßnahmen optimal auf die neuen Konditionen abstimmt.

Ausblick: Was noch kommt

  • Wertschöpfungsbonus für EU-gefertigte Wärmepumpen (+15 Prozentpunkte): angekündigt für das erste Quartal 2027, inhaltlich noch nicht final und abhängig von einer EU-beihilferechtlichen Genehmigung.
  • Bonus für „Worst Performing Buildings“ (+5 % bei Sanierung besonders ineffizienter Gebäude): ebenfalls ab dem ersten Quartal 2027 geplant.

Was heißt das konkret für Sie?

  • Sie planen einen Heizungstausch? Die neue Einkommensstufen-Treppe und der Familienzuschlag können Ihre Förderung deutlich verändern – lassen Sie Ihre persönliche Einkommensklasse durchrechnen.
  • Sie denken über eine energetische Sanierung nach? Auch wenn die Antragstellung erst im Herbst startet, sollte die Planung – etwa mit einem individuellen Sanierungsfahrplan – bereits jetzt beginnen.
  • Sie sind unsicher, was für Ihr Vorhaben gilt? Die Details unterscheiden sich je nach Gebäude, Einkommen und Maßnahme spürbar.

Fazit

Die BEG-Förderreform 2026 ist inzwischen geltendes Recht, ergänzt durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz als ordnungsrechtlichen Rahmen. Einzelne Details – etwa der Wertschöpfungsbonus oder der genaue Start der Sanierungsförderung – werden in den kommenden Monaten weiter konkretisiert. Zwischen den Einkommensklassen, dem Familienzuschlag und den auslaufenden Boni liegen oft mehrere Hundert bis Tausend Euro Unterschied.

Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihr Vorhaben unter den aktuellen Bedingungen optimal zu planen und die passende Förderung zu sichern. Da die Förderbeträge kontinuierlich sinken, lohnt sich ein zeitnahes, unverbindliches Gespräch mit unseren Energie-Effizienz-Expertinnen und -Experten.

Kontaktieren Sie uns gerne!

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