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NFRD – Non-Financial Reporting Directive

Was ist die NFRD?

Die NFRD (Non-Financial Reporting Directive) ist eine EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung, die 2014 in Kraft trat (Richtlinie 2014/95/EU). Sie verpflichtet bestimmte große Unternehmen in der EU dazu, Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) zu machen – zusätzlich zur klassischen Finanzberichterstattung.

Ziel ist es, mehr Transparenz über die Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf Umwelt und Gesellschaft zu schaffen und gleichzeitig Risiken aus Nachhaltigkeitsthemen für Unternehmen sichtbar zu machen.

Wer ist betroffen?

Die NFRD gilt (in ihrer ursprünglichen Form) für Unternehmen, die:

  • mehr als 500 Mitarbeitende beschäftigen
  • eine Bilanzsumme > 20 Mio. oder einen Nettoumsatz > 40 Mio. aufweisen
  • als kapitalmarktorientiert, Kreditinstitut oder Versicherung eingestuft sind

Betroffen waren laut Schätzungen ca. 11.000 Unternehmen in der EU, darunter auch viele in Deutschland.

 

Was muss berichtet werden?

Unternehmen müssen in einem sogenannten nichtfinanziellen Bericht oder innerhalb des Lageberichts Angaben machen zu folgenden Bereichen:

  1. Umweltbelange
    – Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen, Ressourceneinsatz, Umweltauswirkungen
  2. Soziale Belange & Arbeitnehmerbelange
    – Arbeitsbedingungen, Gleichstellung, Diversity, Gesundheitsschutz
  3. Achtung der Menschenrechte
    – Lieferkette, Kinderarbeit, Arbeitsrechte
  4. Bekämpfung von Korruption und Bestechung
  5. Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie

Die Inhalte sollten wesentlich sein, d. h. wirtschaftlich relevante Auswirkungen oder Risiken betreffen – auch in Bezug auf Reputation und langfristige Entwicklung.

Ziele der NFRD

  • Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen schaffen
  • Verantwortungsbewusstes Investieren erleichtern
  • Risiken für Unternehmen durch ESG-Themen transparent machen
  • Stakeholder – etwa Investor:innen, Verbraucher:innen, NGOs – fundiert informieren

Kritik an der NFRD

Die ursprüngliche NFRD wurde vielfach als unzureichend bewertet:

  • Uneinheitliche Standards: Unternehmen konnten frei entscheiden, worüber und wie sie berichten
  • Mangelnde Prüfbarkeit: Es gab keine verpflichtende externe Prüfung
  • Wenig Vergleichbarkeit: Berichte waren oft schwer verständlich oder oberflächlich
  • Fehlende Reichweite: Viele Unternehmen fielen nicht unter die Richtlinie

Diese Schwächen führten dazu, dass die EU eine Nachfolgeregelung entwickelte: die CSRD.

Übergang zur CSRD

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist die Nachfolgerichtlinie der NFRD. Sie wurde 2022 verabschiedet und weitet die Anforderungen deutlich aus:

  • Mehr Unternehmen werden künftig berichtspflichtig (auch KMU ab 2026)
  • Verbindliche Berichtsstandards (ESRS) gelten
  • Externe Prüfung (Limited Assurance) wird vorgeschrieben
  • Digitalisierung der Berichte durch maschinenlesbares Format (XBRL)

Die NFRD bleibt also ein wichtiger Meilenstein, wurde aber durch die CSRD ersetzt und erweitert, um Nachhaltigkeitsberichterstattung EU-weit zu professionalisieren.

Fazit

Die NFRD war der erste große Schritt der EU hin zu einer verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie legte den Grundstein für mehr Transparenz, Verantwortung und langfristige Unternehmensführung im Zeichen von Umwelt- und Sozialbewusstsein. Die Ablösung durch die CSRD zeigt: Das Thema ist gekommen, um zu bleiben – und wird künftig noch verbindlicher, strukturierter und umfassender geregelt.