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GModG – Gebäudemodernisierungsgesetz

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten und hat das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Es bildet den neuen gesetzlichen Rahmen für die energetische Modernisierung von Wohngebäuden in Deutschland. Ziel des Gesetzes ist es, den Gebäudebestand klimafreundlicher und energieeffizienter zu gestalten sowie Eigentümerinnen und Eigentümern mehr Technologieoffenheit, Planungssicherheit und Flexibilität bei Modernisierungsmaßnahmen zu bieten.

Mehr Flexibilität bei der Heizungsmodernisierung

Ein wesentlicher Bestandteil des GModG sind die neuen Regelungen für den Heizungstausch. Die bisherige Vorgabe, dass neue Heizungen grundsätzlich mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen, entfällt. Stattdessen setzt das Gesetz auf mehr Technologieoffenheit und verschiedene technische Lösungswege. Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten dadurch mehr Entscheidungsfreiheit und Planungssicherheit bei zukünftigen Modernisierungsmaßnahmen.

Was regelt das GModG konkret?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz betrifft unter anderem:

Heizungstausch: Neue Vorgaben für den Einbau und Betrieb moderner Heizungsanlagen.

Energetische Modernisierung: Anforderungen an die energetische Qualität von Wohngebäuden.

Energieausweise: Regelungen zur Ausstellung und Nutzung von Energieausweisen.

Gebäudetechnik: Vorgaben für Heizungs-, Lüftungs- und weitere technische Anlagen im Gebäude.

Welche Auswirkungen hat das für Eigentümer?

Das GModG ist kein Förderprogramm, sondern legt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Modernisierungsmaßnahmen fest. Wer sein Gebäude energetisch modernisieren möchte, sollte deshalb frühzeitig prüfen, welche gesetzlichen Anforderungen gelten und welche staatlichen Förderungen für das geplante Vorhaben genutzt werden können. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) besteht weiterhin und unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer bei förderfähigen Sanierungsmaßnahmen.

Einordnung bei ProEco Rheinland

Mit unserer Energieberatung unterstützen wir Sie dabei, die Anforderungen des GModG für Ihr Gebäude einzuordnen und eine passende Modernisierungsstrategie zu entwickeln. Anschließend prüfen wir im Rahmen unseres Förderservices, welche staatlichen Förderungen für Ihr Vorhaben infrage kommen und begleiten Sie auf Wunsch bei der Beantragung.

 

Sie möchten Ihr Gebäude energetisch modernisieren? Erfahren Sie hier mehr über unsere Energieberatung und den Weg zu Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan.