AGB
Stand: 1. Juli 2026
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Privatkunden-AGB
1. Begriffsbestimmung und Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der ProEco Rheinland GmbH Co. KG, mit Sitz in der Friedrichstraße 84, 40217 Düsseldorf (im Folgenden „ProEco Rheinland“) und dem vertragschließenden Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“). Die AGB gelten ausschließlich für Kunden, die natürliche Personen sind und die als Verbraucher handeln (§ 13 BGB).
1.2 Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der ProEco Rheinland gegenüber dem Kunden, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
2. Dienstleistungen und Vertragsschluss
2.1 Die von ProEco Rheinland gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen (die „Dienstleistungen“) können insbesondere Leistungen zur Energieeffizienz- und Zuschussberatung, ergänzt durch Beratungs- und Vermittlungsleistungen zu Photovoltaik-Anlagen und Wärmepumpen, umfassen.
2.2 Der konkrete Umfang der Dienstleistungen wird ausschließlich durch den Inhalt des jeweiligen Angebots bestimmt; soweit das Angebot sich auf energetische Baumaßnahmen bezieht, gelten ergänzend die Regelungen in Ziffer 8 dieser AGB. Sonstige Darstellungen auf der Website oder in sonstigen Medien stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Sie werden nicht Gegenstand des zwischen dem Kunden und ProEco Rheinland geschlossenen Vertrags.
2.3 Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das ihm von ProEco Rheinland oder von einem Partner der ProEco Rheinland übersandte Angebot innerhalb der Angebotsfrist durch Auftragserteilung annimmt („Vertragsabschluss“).
2.4 ProEco Rheinland ist berechtigt, Dienstleistungen auch durch externe, von ProEco Rheinland beauftragte Servicepartner durchführen zu lassen. In diesen Fällen bleibt ProEco Rheinland gegenüber dem Kunden für die Erbringung der Dienstleistungen verantwortlich.
2.5 Soweit ProEco Rheinland für den Kunden im Rahmen der Dienstleistungen Vermittlungsdienste erbringt, die zu einem direkten Vertrag zwischen dem Kunden und einem Dritten führen, wird ProEco Rheinland nicht Partei dieses Dritt-Vertrags und übernimmt insofern auch keinerlei Verpflichtungen oder Verantwortung unter solchen Vertragsverhältnissen.
3. Mitwirkungspflicht des Kunden
3.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Vertragsausführung erforderlichen und durch ProEco Rheinland angeforderten Informationen zutreffend und unverzüglich mitzuteilen.
3.2 Der Kunde verpflichtet sich ferner, alle sonstigen zur Leistungserbringung erforderlichen und von ProEco Rheinland angeforderten Mitwirkungshandlungen gemäß des vereinbarten Zeitplans, oder soweit kein Zeitplan vereinbart wurde, unverzüglich zu erbringen.
4. Vergütung
4.1 Die Kosten der vereinbarten Dienstleistungen ergeben sich aus dem Angebot. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Überweisung oder SEPA-Lastschrift, sofern im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wird.
4.2 ProEco Rheinland wird dem Kunden die Dienstleistungen nach Leistungserbringung in Rechnung stellen, soweit im Vertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Vergütung ist 30 Tage nach Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Im Falle der Nichtleistung gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
4.3 Einwände gegen die Rechnungshöhe müssen innerhalb von sechs (6) Wochen nach Rechnungserhalt schriftlich geltend gemacht werden, anschließend gilt die Rechnungshöhe als zutreffend.
5. Kündigung
5.1 Der Vertrag ist nur außerordentlich aus wichtigem Grund kündbar (§ 314 BGB), sofern die Parteien nichts anderes in Textform vereinbart haben.
5.2 Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn
5.2.1 das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien auf Grund nach Vertragsschluss eingetretener Umstände erheblich gestört ist oder andere Umstände vorliegen, auf Grund derer ein Festhalten am Vertrag der jeweils anderen Partei nicht mehr zugemutet werden kann;
5.2.2 der Kunde seine Zahlungen eingestellt hat, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt hat oder die Leistungsfähigkeit des Kunden aus anderen Gründen so beeinträchtigt ist, dass ein Vertrauen in seine Fähigkeit zur vertragsgerechten Erfüllung nicht mehr besteht;
5.2.3 der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkungsleistung trotz Mahnung unterlässt und dadurch ProEco Rheinland wesentlich behindert ist, seine Leistung vertragsgemäß auszuführen;
5.2.4 der Kunde mit einer fälligen Zahlung trotz Mahnung oder auf andere Weise mit einer erheblichen Vertragspflicht in Verzug gerät.
5.3 Kündigungen bedürfen der Textform.
6. Höhere Gewalt
6.1 Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt („Höhere Gewalt“) vorliegt, sind die Parteien zeitweise von ihren Leistungspflichten befreit.
6.2 Höhere Gewalt ist ein unvorhergesehenes betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder sonstige außergewöhnliche Umweltereignisse oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das mit wirtschaftlich zumutbaren Mitteln auch durch die nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist. Dies umfasst insbesondere auch Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, Pandemien und Epidemien und vergleichbare Ereignisse die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen.
6.3 Die Parteien können den Vertrag kündigen, wenn das Höhere Gewalt-Ereignis länger als 3 Monate andauert.
7. Haftung
7.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ProEco Rheinland, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
7.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ProEco Rheinland nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden (maximal EUR 1 Million pro Vertragsjahr), wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.3 Die Einschränkungen der Absätze 7.1 und 7.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ProEco Rheinland, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
7.4 Die sich aus Absätzen 7.1 und 7.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ProEco Rheinland den Mangel arglistig verschwiegen hat, sowie im Falle der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder der Haftung aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
8. Besondere Bestimmungen für die energetische Baubegleitung
8.1 Geltungsbereich. Soweit ProEco Rheinland nach dem jeweiligen Angebot Leistungen der energetischen Baubegleitung oder energetischen Fachplanung zu erbringen hat, gilt hinsichtlich dieser Leistungen diese Ziffer 8 ergänzend zu den übrigen Regelungen dieser AGB.
8.2 Leistungsgegenstand. Die geschuldeten Leistungen der ProEco Rheinland umfassen ausschließlich die energetische Fachplanung und/oder Baubegleitung im Sinne der jeweils gültigen Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW, des BAFA oder sonstiger im Angebot genannter Förderprogramme. Gegenstand dieser Leistungen ist die energetische Prüfung, Bewertung und Dokumentation der förderrelevanten Maßnahmen nach Maßgabe des Angebots. Insbesondere übernimmt ProEco Rheinland keine Bauleitung, Bauüberwachung oder Objektüberwachung im Sinne der HOAI oder der Landesbauordnungen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich gesondert in Textform vereinbart. Auch schuldet ProEco Rheinland keine laufende Kontrolle sämtlicher Bauleistungen, keine werkvertragliche Abnahme, keine Überwachung von Terminen, Kosten oder Arbeitsschutz und keine Koordination der ausführenden Unternehmen. Art und Umfang der Leistung im Einzelnen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot.
8.3 Verantwortung für die Bauausführung. Die Verantwortung für die fachgerechte, mangelfreie und regelkonforme Planung und Ausführung der Bauleistungen verbleibt bei dem Kunden bzw. den vom Kunden beauftragten Planern, Fachplanern, ausführenden Unternehmen sowie – sofern beauftragt – bei der bauleitenden Person. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, die ausführenden Unternehmen (Gewerke) zu beauftragen und deren vertragsgemäße Leistung selbst oder durch geeignete Dritte prüfen zu lassen (Obliegenheit). ProEco Rheinland ist lediglich dafür verantwortlich, in dem im Angebot geschuldeten Umfang energetische Ausführungsmängel zu identifizieren. ProEco Rheinland haftet daher auch nicht für Planungs-, Ausführungs-, Material- oder sonstige Fehler der vom Kunden beauftragten Planer, Fachplaner, ausführenden Unternehmen (Gewerke) oder sonstigen Dritten, soweit diese Fehler nicht auf einer schuldhaften Verletzung der von ProEco Rheinland nach dem Vertrag geschuldeten Pflichten beruhen. Dies gilt insbesondere für Fehler, die außerhalb der vereinbarten energetischen Prüfung liegen.
8.4 Änderungen am Bauvorhaben. Der Kunde informiert ProEco Rheinland unverzüglich über Änderungen der Planung oder Ausführung, die energetisch relevante Bauteile betreffen.
8.5 Vor-Ort-Termine. Im Angebot vorgesehene Baustellenbegehungen erfolgen stichprobenartig, ohne Anspruch auf eine bestimmte Regelmäßigkeit (vorbehaltlich abweichender Regelungen im Angebot), und beschränken sich auf die energetisch relevanten Gewerke und Ausführungen. Eine lückenlose oder dauerhafte Überwachung der Bauausführung ist nicht geschuldet.
8.6 Hinweise außerhalb des Leistungsumfangs. Soweit ProEco Rheinland dem Kunden im Einzelfall Hinweise zu erkannten Auffälligkeiten erteilt, die außerhalb der vereinbarten energetischen Prüfung liegen, erfolgen diese Hinweise auf Kulanzbasis ohne Begründung oder Anerkennung einer Rechtspflicht. Hierdurch wird insbesondere der vereinbarte Leistungsumfang nicht erweitert und es wird keine weitergehende Prüf-, Überwachungs-, Hinweis- oder Beratungspflicht von ProEco Rheinland im Hinblick auf nicht-energetische Sachverhalte begründet.
8.7 Fördermittel. ProEco Rheinland schuldet nicht die Bewilligung, Auszahlung oder Aufrechterhaltung von Fördermitteln durch KfW, BAFA oder andere Förderstellen. ProEco Rheinland haftet insbesondere nicht für Entscheidungen, Vorgaben, Änderungen, Aussetzungen oder Einstellungen von Förderprogrammen oder Förderbedingungen durch Fördermittelgeber oder sonstige zuständige Stellen. Die Haftung von ProEco Rheinland für eine schuldhafte Verletzung eigener vertraglicher Pflichten bleibt nach Maßgabe von Ziffer 7 dieser AGB unberührt.
9. Nutzungsrechte
ProEco Rheinland räumt dem Kunden das einfache Recht ein, die Leistungen und Arbeitsergebnisse der ProEco Rheinland für das mit dem Angebot vereinbarte vertragsgegenständliche Objekt zu verwenden, sofern die Leistungen durch den Kunden vollständig bezahlt wurden. Andernfalls werden Nutzungsrechte nicht übertragen, es sei denn, eine entsprechende Erklärung von ProEco Rheinland liegt mindestens in Textform vor. Sofern keine spezifischen Regelungen getroffen wurden, beschränkt sich das Nutzungsrecht auf die zum Vertragszweck erforderlichen Nutzungsarten.
10. Abtretung und Aufrechnung
10.1 Keine der Parteien darf diesen Vertrag (ganz oder teilweise) ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder anderweitig übertragen (wobei diese Zustimmung nicht unbillig verweigert werden darf), es sei denn, dies geschieht im Rahmen des Verkaufs des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Vermögens einer Partei.
10.2 Es besteht ein Aufrechnungsverbot soweit die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
11. Widerrufsbelehrung
11.1 Widerrufsrecht
11.1.1 Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
11.1.2 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
11.1.3 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde uns (ProEco Rheinland GmbH & Co. KG, Friedrichstraße 84, 40217 Düsseldorf, Telefon (+49 211 204973 100), E-Mail (info@proeco-rheinland.de)) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
11.1.4 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
11.2 Folgen des Widerrufs
11.2.1 Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat ProEco Rheinland ihm alle Zahlungen, die ProEco Rheinland von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von ProEco Rheinland angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über sein Widerruf dieses Vertrags bei ProEco Rheinland eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet ProEco Rheinland dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird ProEco Rheinland dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.
11.2.2 Hat der Kunde verlangt, dass Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Kunde ProEco Rheinland einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er ProEco Rheinland von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
11.3 Muster-Widerrufsformular
An: ProEco Rheinland GmbH & Co. KG, Friedrichstraße 84, 40217 Düsseldorf, E-Mail (info@proeco-rheinland.de)
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*)/erhalten am (*): ______________
Name des/der Verbraucher(s): ______________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________
Datum: ______________
(*) Unzutreffendes streichen.
12. Anpassung der AGB
12.1 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt.
12.2 Die von ProEco Rheinland angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion.
12.3 Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn das Änderungsangebot durch ProEco Rheinland erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung der AGB (i) aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder (ii) durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf in Einklang zu bringen ist, und der Kunde das Änderungsangebot von ProEco Rheinland nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat.
12.4 ProEco Rheinland wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
12.5 Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung bei Änderungen, die (i) die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder (ii) bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder (iii) bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder (iv) bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten von ProEco Rheinland verschieben würden.
12.6 Macht ProEco Rheinland von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen.
12.7 Auf dieses Kündigungsrecht wird ProEco Rheinland den Kunden in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.
13. Alternative Streitbeilegung
Die Europäische Kommission betreibt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) in Verbraucherangelegenheiten. Diese ist erreichbar unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. ProEco Rheinland nimmt nicht hieran und auch sonst an keinem Streitschlichtungsverfahren teil (dies schließt Streitbeilegungsverfahren vor deutschen Verbraucherschlichtungsstellen ein) und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
14.2 Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht. Ergänzungen oder Vertragsänderungen sind nur wirksam, wenn sie der Textform genügen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
14.3 Andere Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit sie individuell vereinbart wurden oder ProEco Rheinland ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. Soweit ProEco Rheinland lediglich auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, stellt dies keine Zustimmung zur Geltung jener Geschäftsbedingungen dar.
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbort worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.
Firmenkunden-AGB
1. Begriffsbestimmung und Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der ProEco Rheinland GmbH Co. KG, mit Sitz in der Friedrichstraße 84, 40217 Düsseldorf (im Folgenden „ProEco Rheinland“) und dem vertragschließenden Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“). Die AGB gelten ausschließlich für Kunden die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit als Unternehmer handeln (§ 14 BGB).
1.2 Diese AGB gelten für alle Verträge und sonstige Leistungen der ProEco Rheinland gegenüber dem Kunden, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
2. Dienstleistungen und Vertragsschluss
Die von ProEco Rheinland gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen (die „Dienstleistungen“) können insbesondere Beratungsleistungen im Bereich Nachhaltigkeit, Zuschussberatungsleistungen, Vermittlungsleistungen für Schulungsangebote und Nachhaltigkeits-Softwareprodukte sowie Serviceleistungen zur Energieberatung umfassen. ProEco Rheinland wird die Dienstleistungen unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erbringen.
2.1 Der konkrete Umfang der Dienstleistungen wird ausschließlich durch den Inhalt des jeweiligen Angebots bestimmt; soweit das Angebot sich auf energetische Baumaßnahmen bezieht, gelten ergänzend die Regelungen in Ziffer 8 dieser AGB. Sonstige Darstellungen auf der Webseite oder in anderen Medien stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Sie werden nicht Gegenstand des zwischen dem Kunden und ProEco Rheinland geschlossenen Vertrags.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das Angebot von ProEco Rheinland innerhalb der Angebotsfrist durch Auftragserteilung annimmt („Vertragsabschluss“). Die Frist, innerhalb der das Angebot angenommen werden kann, ergibt sich aus dem Angebot.
2.3 ProEco Rheinland ist berechtigt, Dienstleistungen auch durch externe, von ProEco Rheinland beauftragte Servicepartner durchführen zu lassen. In diesen Fällen bleibt ProEco Rheinland gegenüber dem Kunden für die Erbringung der Dienstleistungen verantwortlich.
2.4 Soweit ProEco Rheinland für den Kunden im Rahmen der Dienstleistungen Vermittlungsdienste erbringt, die zu einem direkten Vertrag zwischen dem Kunden und einem Dritten führen, wird ProEco Rheinland nicht Partei dieses Dritt-Vertrags und übernimmt insofern auch keinerlei Verpflichtungen oder Verantwortung unter solchen Vertragsverhältnissen.
3. Mitwirkungspflicht des Kunden
3.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Vertragsausführung erforderlichen und durch ProEco Rheinland angeforderten Informationen zutreffend und unverzüglich mitzuteilen.
3.2 Der Kunde verpflichtet sich ferner, alle sonstigen zur Leistungserbringung erforderlichen und von ProEco Rheinland angeforderten Mitwirkungshandlungen gemäß dem vereinbarten Zeitplan oder, soweit kein Zeitplan vereinbart wurde, unverzüglich zu erbringen.
3.3 Für Verzögerungen bei der Leistungserbringung sowie für fehlerhafte oder unzureichende Leistungserbringungen durch ProEco Rheinland, die auf einem Verstoß des Kunden gegen seine Pflichten aus Absatz 3.1 oder 3.2 beruhen, hat ProEco Rheinland nicht einzustehen. Soweit ProEco Rheinland hierdurch Kosten entstehen, sind diese vom Kunden zu tragen.
4. Vergütung
4.1 Die Kosten der vereinbarten Dienstleistungen ergeben sich aus dem Angebot. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Überweisung, sofern im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wird.
4.2 ProEco Rheinland wird dem Kunden die Dienstleistungen monatlich in Rechnung stellen, soweit im Vertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Vergütung ist 14 Tage nach Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Im Falle der Nichtleistung gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
Einwände gegen die Rechnungshöhe müssen innerhalb von sechs (6) Wochen nach Rechnungserhalt schriftlich geltend gemacht werden, anschließend gilt die Rechnungshöhe als zutreffend.
4.3 Das Recht, Zahlungen zurückzubehalten, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder nach Rechtshängigkeit entscheidungsreif sind.
5. Kündigung
5.1 Dieser Vertrag ist nur außerordentlich aus wichtigem Grund kündbar (§ 314 BGB), sofern die Parteien nichts anderes in Textform vereinbart haben.
5.2 Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn
5.2.1 das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien auf Grund nach Vertragsschluss eingetretener Umstände erheblich gestört ist oder andere Umstände vorliegen, auf Grund derer ein Festhalten am Vertrag der jeweils anderen Partei nicht mehr zugemutet werden kann;
5.2.2 der Kunde seine Zahlungen eingestellt hat, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt hat oder die Leistungsfähigkeit des Kunden aus anderen Gründen so beeinträchtigt ist, dass ein Vertrauen in seine Fähigkeit zur vertragsgerechten Erfüllung nicht mehr besteht;
5.2.3 der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkungsleistung trotz Mahnung unterlässt und dadurch ProEco Rheinland wesentlich behindert ist, seine Leistung vertragsgemäß auszuführen;
5.2.4 der Kunde mit einer fälligen Zahlung trotz Mahnung oder auf andere Weise mit einer erheblichen Vertragspflicht in Verzug gerät.
5.3 Kündigungen bedürfen der Textform.
6. Höhere Gewalt
6.1 Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt vorliegt, der die Parteien daran hindert, ihre vertraglichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen („Höhere Gewalt“), sind die Parteien zeitweise von ihren Leistungspflichten befreit.
6.2 Höhere Gewalt ist ein unvorhergesehenes betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder sonstige außergewöhnliche Umweltereignisse oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das mit wirtschaftlich zumutbaren Mitteln auch durch die nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist. Dies umfasst insbesondere auch Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, Pandemien und Epidemien und vergleichbare Ereignisse, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen.
6.3 Die Parteien können diesen Vertrag kündigen, wenn das Höhere Gewalt-Ereignis länger als drei Monate andauert.
7. Haftung
7.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ProEco Rheinland, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
7.2 Soweit Schadensersatzansprüche nicht ausgeschlossen sind, haftet ProEco Rheinland nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden (maximal EUR 1 Million pro Vertragsjahr) und nicht für mittelbare Schäden (entgangener Gewinn, Produktionsausfall, Finanzierungsschäden, sonstigen Mangelfolgeschäden); dies gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen.
7.3 Die Einschränkungen der Absätze 7.1 und 7.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ProEco Rheinland, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
7.4 Die sich aus Absätzen 7.1 und 7.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ProEco Rheinland den Mangel arglistig verschwiegen hat oder im Falle der Haftung aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
8. Besondere Bestimmungen für die energetische Baubegleitung
8.1 Geltungsbereich. Soweit ProEco Rheinland nach dem jeweiligen Angebot Leistungen der energetischen Baubegleitung oder energetischen Fachplanung zu erbringen hat, gilt hinsichtlich dieser Leistungen diese Ziffer 8 ergänzend zu den übrigen Regelungen dieser AGB.
8.2 Leistungsgegenstand. Die geschuldeten Leistungen der ProEco Rheinland umfassen ausschließlich die energetische Fachplanung und/oder Baubegleitung im Sinne der jeweils gültigen Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW, des BAFA oder sonstiger im Angebot genannter Förderprogramme. Gegenstand dieser Leistungen ist die energetische Prüfung, Bewertung und Dokumentation der förderrelevanten Maßnahmen nach Maßgabe des Angebots. Insbesondere übernimmt ProEco Rheinland keine Bauleitung, Bauüberwachung oder Objektüberwachung im Sinne der HOAI oder der Landesbauordnungen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich gesondert in Textform vereinbart. Auch schuldet ProEco Rheinland keine laufende Kontrolle sämtlicher Bauleistungen, keine werkvertragliche Abnahme, keine Überwachung von Terminen, Kosten oder Arbeitsschutz und keine Koordination der ausführenden Unternehmen. Art und Umfang der Leistung im Einzelnen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot.
8.3 Verantwortung für die Bauausführung. Die Verantwortung für die fachgerechte, mangelfreie und regelkonforme Planung und Ausführung der Bauleistungen verbleibt bei dem Kunden bzw. den vom Kunden beauftragten Planern, Fachplanern, ausführenden Unternehmen sowie – sofern beauftragt – bei der bauleitenden Person. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, die ausführenden Unternehmen (Gewerke) zu beauftragen und deren vertragsgemäße Leistung selbst oder durch geeignete Dritte prüfen zu lassen (Obliegenheit). ProEco Rheinland ist lediglich dafür verantwortlich, in dem im Angebot geschuldeten Umfang energetische Ausführungsmängel zu identifizieren. ProEco Rheinland haftet daher auch nicht für Planungs-, Ausführungs-, Material- oder sonstige Fehler der vom Kunden beauftragten Planer, Fachplaner, ausführenden Unternehmen (Gewerke) oder sonstigen Dritten, soweit diese Fehler nicht auf einer schuldhaften Verletzung der von ProEco Rheinland nach dem Vertrag geschuldeten Pflichten beruhen. Dies gilt insbesondere für Fehler, die außerhalb der vereinbarten energetischen Prüfung liegen.
8.4 Änderungen am Bauvorhaben. Der Kunde informiert ProEco Rheinland unverzüglich über Änderungen der Planung oder Ausführung, die energetisch relevante Bauteile betreffen.
8.5 Vor-Ort-Termine. Im Angebot vorgesehene Baustellenbegehungen erfolgen stichprobenartig, ohne Anspruch auf eine bestimmte Regelmäßigkeit (vorbehaltlich abweichender Regelungen im Angebot), und beschränken sich auf die energetisch relevanten Gewerke und Ausführungen. Eine lückenlose oder dauerhafte Überwachung der Bauausführung ist nicht geschuldet.
8.6 Hinweise außerhalb des Leistungsumfangs. Soweit ProEco Rheinland dem Kunden im Einzelfall Hinweise zu erkannten Auffälligkeiten erteilt, die außerhalb der vereinbarten energetischen Prüfung liegen, erfolgen diese Hinweise auf Kulanzbasis ohne Begründung oder Anerkennung einer Rechtspflicht. Hierdurch wird insbesondere der vereinbarte Leistungsumfang nicht erweitert und es wird keine weitergehende Prüf-, Überwachungs-, Hinweis- oder Beratungspflicht von ProEco Rheinland im Hinblick auf nicht-energetische Sachverhalte begründet.
8.7 Fördermittel. ProEco Rheinland schuldet nicht die Bewilligung, Auszahlung oder Aufrechterhaltung von Fördermitteln durch KfW, BAFA oder andere Förderstellen. ProEco Rheinland haftet insbesondere nicht für Entscheidungen, Vorgaben, Änderungen, Aussetzungen oder Einstellungen von Förderprogrammen oder Förderbedingungen durch Fördermittelgeber oder sonstige zuständige Stellen. Die Haftung von ProEco Rheinland für eine schuldhafte Verletzung eigener vertraglicher Pflichten bleibt nach Maßgabe von Ziffer 7 dieser AGB unberührt.
9. Nutzungsrechte
ProEco Rheinland räumt dem Kunden das einfache Recht ein, die Leistungen und Arbeitsergebnisse der ProEco Rheinland für die vertragsgegenständlichen Zwecke zu verwenden, sofern die Leistungen durch den Kunden vollständig bezahlt wurden. Andernfalls werden Nutzungsrechte nicht übertragen, es sei denn, eine entsprechende Erklärung von ProEco Rheinland liegt mindestens in Textform vor. Sofern keine spezifischen Regelungen getroffen wurden, beschränkt sich das Nutzungsrecht auf die zum Vertragszweck erforderlichen Nutzungsarten.
10. Abtretung und Aufrechnung
10.1 Keine der Parteien darf diesen Vertrag (ganz oder teilweise) ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder anderweitig übertragen (wobei diese Zustimmung nicht unbillig verweigert werden darf), es sei denn, dies geschieht im Rahmen des Verkaufs des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Vermögens einer Partei.
10.2 Es besteht ein Aufrechnungsverbot für den Kunden, soweit die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
11. Anpassungen der AGB
11.1 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt.
11.2 Die von ProEco Rheinland angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion.
11.3 Das Schweigen des Kunden gilt als Annahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn der Kunde das Änderungsangebot von ProEco Rheinland nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat. ProEco Rheinland wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
11.4 Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung (i) bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten dieses Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, (ii) bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet sind, (iii) bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder (iv) bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten von ProEco Rheinland verschieben würden.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Düsseldorf. Ungeachtet des Vorstehenden ist ProEco Rheinland berechtigt, auch ein Gericht, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist, anzurufen.
12.3 Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht. Ergänzungen oder Vertragsänderungen sind nur wirksam, wenn sie der Textform genügen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
12.4 Geschäftsbedingungen des Kunden oder andere Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ProEco Rheinland hat ihnen ausdrücklich zugestimmt. Soweit ProEco Rheinland auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, stellt dies keine Zustimmung zur Geltung jener Geschäftsbedingungen dar.
12.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.