9. Oktober 2026_ https://proeco-rheinland.de/firmenkunden/gebaeudeenergieberatung/ September 25th, 2026
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Ihre Vorteile auf einen Blick

Durch die energetische Sanierung können Sie nicht nur Energiekosten sparen, sondern auch den Wert und Wohnkomfort Ihrer Immobilie steigern. Gleichzeitig senken Sie den Energieverbrauch und die Emissionen Ihres Betriebs.

Das individuelle Sanierungskonzept – kurz erklärt

Das individuelle Sanierungskonzept ist ein maßgeschneidertes Planungsdokument nach DIN V 18599. Grundlage ist eine genaue Bestandsaufnahme Ihres Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Daraus leiten wir konkrete Maßnahmenpakete ab und ordnen sie nach kurz-, mittel- und langfristiger Umsetzung. So haben Sie eine verlässliche Grundlage für Ihre Investitionsplanung – und können Maßnahmen flexibel an Budget und Betriebsabläufe anpassen, statt alles auf einmal umsetzen zu müssen. 

In nur fünf Schritten zu Ihrem individuellen Sanierungskonzept

01

Auftrag und BAFA-Vollmacht unterschreiben

Wir kümmern uns um den staatlichen Zuschuss der BAFA zu Ihrem Sanierungskonzept.

02

Informationen zusenden

Anhand von Grundrissen, Schnitten und Bescheinigungen des Schornsteinfegers sowie technischen Daten des Gebäudes und der Anlagentechnik bereiten wir Ihre Energieberatung vor.

03

Vor-Ort-Begehung

Unsere Experten besichtigen Ihre Immobilie und erfassen alle notwendigen Informationen.

04

Energieberatung

Wir analysieren Ihre Immobilie, stellen Ihnen sinnvolle Maßnahmenpakete vor und erstellen Ihr individuelles Sanierungskonzept.

05

Vorstellung des Konzeptes

Wir stellen Ihnen Ihr individuelles Sanierungskonzept persönlich vor.

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Jetzt Kontakt aufnehmen!

Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Die Kosten richten sich nach Größe und Komplexität Ihres Gebäudes. Da die BAFA bis zu 50 % des Beratungshonorars übernimmt, tragen Sie nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Ein konkretes Angebot erstellen wir Ihnen nach einem ersten unverbindlichen Gespräch.

In der Regel ja, wenn es sich in Ihrem Eigentum befindet, der Bauantrag mindestens zehn Jahre zurückliegt (bei Neubauten gelten andere Regeln) und Ihr Unternehmen die Kriterien für kleine, mittlere oder – unter bestimmten Voraussetzungen – größere Unternehmen erfüllt. Wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen.

Nein. Das Sanierungskonzept ist eine Entscheidungsgrundlage, keine Verpflichtung. Sie entscheiden, welche Maßnahmen Sie wann umsetzen.

Von der Beauftragung bis zur Übergabe des fertigen Konzepts vergehen je nach Gebäudegröße und Terminverfügbarkeit meist einige Wochen. Die Vor-Ort-Begehung selbst nimmt in der Regel nur wenige Stunden in Anspruch.

Nichtwohngebäude haben andere Nutzungsprofile, technische Anlagen und Anforderungen als Wohnhäuser. Deshalb arbeiten wir hier nicht mit dem für Wohngebäude üblichen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), sondern erstellen ein eigenständiges Sanierungskonzept nach DIN V 18599, das speziell auf gewerblich genutzte Gebäude zugeschnitten ist.

Ja. Zusätzlich zur Förderung der Beratung gibt es eigenständige Förderprogramme für die Umsetzung, etwa über die KfW oder als BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen. Details dazu erläutern wir Ihnen im Rahmen der Beratung.

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