5. November 2026_ https://proeco-rheinland.de/privatkunden/isfp-individueller-sanierungsfahrplan/bafa/ Oktober 28th, 2026
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Kurz Erklärt

Das BAFA übernimmt 50 % des Beratungshonorars, max. 650 € (EFH/ZFH) bzw. 850 € (ab 3 Wohneinheiten), plus 250 € für WEG bei Erläuterung in der Eigentümerversammlung. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden. Bei ProEco Rheinland übernehmen wir das mit Ihrer Vollmacht. Nach Abschluss überweist Ihnen das BAFA den Zuschuss direkt – für ein Ein- oder Zweifamilienhaus bleibt so ein Eigenanteil von 1.280 €.

1. Wer ist antragsberechtigt?

  • Eigentümer:innen von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Nießbrauchsberechtigte
  • Mieter:innen und Pächter:innen – mit schriftlicher Zustimmung der Eigentümer:innen

Nicht gefördert wird, wer als Energieberater:in alleinige:r Eigentümer:in des Beratungsobjekts ist.

Handwerker bei der energetischen Sanierung eines Hauses
mit iSFP bis zu 60.000 € Förderrahmen je Wohneinheit und Jahr

Ihr nächster Schritt

Planen Sie heute, was Ihr Zuhause morgen braucht.

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan wissen Sie, welche Maßnahme wann sinnvoll ist. Und Sie sichern sich die bessere Förderung.

Zum iSFP-Angebot

1.280 € Eigenanteil für Ein- und Zweifamilienhäuser

2. Welche Voraussetzungen gelten?

  • Wohngebäude: Gefördert wird die Beratung für bestehende Wohngebäude.
  • Gelistete Expert:innen: Die Beratung muss eine Energieeffizienz-Expertin oder ein -Experte aus der Expertenliste des Bundes durchführen.
  • Antrag vor Beginn: Der Antrag muss gestellt sein, bevor die Beratung beginnt – also auch vor dem Vor-Ort-Termin.
  • Vier-Jahres-Abstand: Zwischen zwei geförderten Beratungen für dasselbe Gebäude müssen mindestens vier Jahre liegen. Neue Eigentümer:innen sind davon ausgenommen.

Wer berät Sie?

Alle unsere Beraterinnen und Berater sind in der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE) des Bundes gelistet. Eine Listung als zertifizierter EEE ist eine von mehreren Vorgaben, dass Ihr iSFP gefördert wird.

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Tobias Karweina

Zertifizierter Energieeffizienz-Experte

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Rafael Bielak

Zertifizierter Energieeffizienz-Experte

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Simon Kaulen

Zertifizierter Energieeffizienz-Experte

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„Jede Immobilie ist anders – deshalb beginnt gute Energieberatung immer mit Zuhören und einer individuellen Planung.“

Volker Knauß, Leiter Energieeffizienz-Berater der ProEco Rheinland

Sie möchten wissen, was ein iSFP für Ihr Haus kostet?

Zum iSFP-Angebot von ProEco Rheinland

3. Der BAFA-Antrag Schritt für Schritt

    • Energieberater:in auswählen und Angebot einholen: Achten Sie darauf, dass die Person in der Energieeffizienz-Expertenliste geführt ist.
    • Vollmacht erteilen: In der Praxis stellt meist die Energieberaterin oder der Energieberater den Antrag für Sie im BAFA-Portal. Dafür unterschreiben Sie eine Vollmacht.
    • Antrag im BAFA-Portal: Der Antrag wird online eingereicht – vor Beginn der Beratung.
    • Bewilligung: Das BAFA bestätigt den Antrag mit einem Zuwendungsbescheid – in der Regel schon innerhalb eines Tages. Danach findet der Vor-Ort-Termin statt.
    • Beratung und iSFP-Erstellung: Bestandsaufnahme, Maßnahmenpakete und Fahrplan-Dokument entstehen.
    • Verwendungsnachweis: Nach Abschluss werden iSFP, Rechnung und Zahlungsnachweis beim BAFA eingereicht.
    • Auszahlung: Sie begleichen zunächst die Rechnung über das volle Honorar. Nach Prüfung des Verwendungsnachweises überweist das BAFA den Zuschuss direkt an Sie – beim Ein- oder Zweifamilienhaus 650 €, sodass Ihr Eigenanteil 1.280 € beträgt.
 
  1. 1
    Energieberater:in wählenaus der Energieeffizienz-Expertenliste
  2. 2
    Vollmacht erteilenfür den Antrag im BAFA-Portal
  3. 3
    Vor BeratungsbeginnAntrag stellenonline im BAFA-Portal
  4. 4
    BewilligungZuwendungsbescheid, meist innerhalb eines Tages
  5. 5
    Beratung & iSFPBestandsaufnahme, Maßnahmenpakete, Fahrplan
  6. 6
    Verwendungs­nachweisiSFP, Rechnung und Zahlungsnachweis einreichen
  7. €
    AuszahlungDas BAFA überweist den Zuschuss direkt an Sie

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4. Typische Fehler beim BAFA-Antrag

  • Beratung vor Antragstellung begonnen: Dann entfällt der Zuschuss. Auch ein Vor-Ort-Termin zählt bereits als Beginn.
  • Nicht gelistete Beraterin oder nicht gelisteter Berater: Ohne Eintrag in der Expertenliste gibt es keine Förderung – und der iSFP berechtigt nicht zu den Fördervorteilen bei der Sanierung.
  • Fehlende Zustimmung: Mieter:innen oder Pächter:innen brauchen die schriftliche Zustimmung der Eigentümer:innen.
  • WEG-Bonus vergessen: Die 250 € gibt es nur, wenn die Ergebnisse tatsächlich in einer Eigentümerversammlung erläutert werden.

 

So sichern Sie sich den vollen Zuschuss

  • Antrag vor der Beratung

    Der Antrag ist gestellt, bevor die Beratung beginnt. Schon der Vor-Ort-Termin zählt als Beginn.

    Voraussetzung für den Zuschuss
  • Gelistete Energieberatung

    Ihre Energieberater:in steht in der Energieeffizienz-Expertenliste.

    Voraussetzung für Förderung und iSFP-Vorteile
  • Zustimmung bei Miete oder Pacht

    Mieter:innen und Pächter:innen haben die schriftliche Zustimmung der Eigentümer:innen.

    Voraussetzung für die Förderung
  • Erläuterung in der WEG

    Die Ergebnisse werden in der Eigentümerversammlung erläutert.

    Zusätzlich 250 € Zuschuss

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5. BAFA-Förderung für die Umsetzung: Was kommt danach?

Auch die spätere Sanierung läuft zum großen Teil über das BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung werden über die BEG EM gefördert. Hier bringt der iSFP den verdoppelten Förderrahmen von 60.000 € je Wohneinheit und Jahr sowie den iSFP-Bonus. Details lesen Sie unter Sanierungsfahrplan: Förderung & iSFP-Bonus. Wie Sie die Beratungsförderung strategisch in Ihre Finanzierung einbinden, beschreiben wir im Beitrag Sanierung clever planen mit der staatlichen Förderung für Energieberatung.

 

Ihr Weg zur geförderten Sanierung

  1. Schritt 1 Ihr Weg zu uns
    Sparkasse
    Über Ihre Sparkasse

    Ihre Berater:in bringt Sie mit uns zusammen.

    oder
    Direkt bei uns

    Fragen Sie Ihre Energieberatung einfach über unsere Webseite an.

  2. Schritt 2 Energieberatung, iSFP und Förderung
    • Wir erstellen Ihren Sanierungsfahrplan
    • Wir stellen den BAFA-Antrag für die Beratung
    • Wir beraten Sie zu den Förderanträgen für die Umsetzung
  3. Schritt 3 Umsetzung über die BEG EM

    Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Mit iSFP gilt:

    60.000 €

    Förderrahmen je Wohneinheit und Jahr

    + iSFP-Bonus

6. Häufige Fragen zum BAFA-Antrag

Kaum Wartezeit: Den Zuwendungsbescheid erhalten wir in der Regel innerhalb eines Tages, danach kann der Vor-Ort-Termin stattfinden. Den Zuschuss zahlt das BAFA aus, nachdem es den Verwendungsnachweis geprüft hat.

Ja, für kurze Zeit. Sie bezahlen zunächst die Rechnung über das volle Honorar – der Zahlungsnachweis gehört zum Verwendungsnachweis beim BAFA. Anschließend überweist das BAFA Ihnen den Zuschuss direkt auf Ihr Konto.

Ja, das ist möglich. Einfacher ist es, die Energieberaterin oder den Energieberater zu bevollmächtigen – so ist sichergestellt, dass alle Unterlagen vollständig sind.

Gefördert wird die Beratung für das Gebäude. Bei Eigentumswohnungen stellt in der Regel die WEG den Antrag – dann profitieren alle Eigentümer:innen vom Fahrplan für das gesamte Haus.

Ihr iSFP von ProEco Rheinland – Angebot in 2 Minuten

Sie wissen jetzt, was ein Sanierungsfahrplan leistet – der nächste Schritt ist Ihr eigener.

Unsere BAFA-gelisteten Energieeffizienz-Expert:innen erstellen Ihren individuellen Sanierungsfahrplan, stellen den Förderantrag für Sie und erläutern Ihnen jeden Schritt persönlich.

Jetzt iSFP-Angebot anfordern

Unsere weiteren Services

Heizungsoptimierung

Durch einen hydraulischen Abgleich werden die Durchflussmengen im wassergeführten System Ihrer Heizungsanlage optimiert, um die Wärme gleichmäßig in allen Räumen zu verteilen. So lassen sich Energie und Kosten sparen. 

Heizlastberechnung

Wir ermitteln die benötigte Heizleistung Ihrer Immobilie, um die Innenräume bei verschiedenen Außentemperaturen komfortabel zu beheizen.

Grundrissdigitalisierung

Wir wandeln handgezeichnete oder gedruckte Grundrisse in digitale Formate um. Falls keine Unterlagen vorliegen, erstellen wir digitale Grundrisse durch einen 3D-Scan Ihrer Immobilie.

Energieberatung für
denkmalgeschützte Immobilien

Für denkmalgeschützte Gebäude entwickeln wir energetische Sanierungskonzepte, die den Substanz- und Ensembleschutz berücksichtigen. So verbessern Sie den Energieverbrauch Ihrer Immobilie, ohne den historischen Charakter und die schützenswerte Bausubstanz zu beeinträchtigen.

5. November 2026_ https://proeco-rheinland.de/privatkunden/isfp-individueller-sanierungsfahrplan/bafa/ Oktober 28th, 2026

Kontakt aufnehmen!

Ihre Fragen,
unsere Antworten

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen – diesen Bereich werden wir laufend für Sie erweitern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan, der in Maßnahmenpaketen aufzeigt, wie Sie Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. Die Umsetzung der Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan wird bei förderfähigen Maßnahmen an der thermischen Hülle mit zusätzlichen 5% bezuschusst und die förderfähige Investitionssumme ist doppelt so hoch wie ohne iSFP (Stand Oktober 2024).

Nach Ihrer Unterschrift des iSFP-Serviceauftrags erfragen wir von Ihnen bereits vorhandene Immobiliendokumente. Anschließend führen wir bei Ihnen vor Ort eine detaillierte Datenaufnahme durch, um den iSFP fachgerecht zu erstellen. Zentraler Bestandteil unseres Services ist ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir die einzelnen Maßnahmenpakete mit Ihnen besprechen und den Ablauf der geplanten Sanierung definieren.
Die Kosten einer Energieberatung richten sich nach der Anzahl der Wohneinheiten Ihrer Immobilie. Sie können die Beratungskosten durch staatliche Förderung deutlich reduzieren. Das BAFA-Programm fördert Energieberatungen für Wohngebäude im Rahmen des iSFP mit bis zu 50% der Beratungskosten, gedeckelt auf 650 Euro für Wohnimmobilien mit 1-2 Wohneinheiten sowie 850 Euro für Wohnimmobilien mit mehr als 3 Wohneinheiten (Stand Oktober 2024).
Nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans entscheiden Sie, ob und wann Sie welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen erfahren Sie im Beratungsgespräch. Gerne unterstützen wir Sie in jedem Schritt der Beantragung staatlicher Fördermittel im Rahmen unseres Förderservices.
Aktuell bietet ProEco Energieberatungen ausschließlich für Wohngebäude an. Wir arbeiten jedoch bereits daran, unser Angebot zu erweitern, sodass wir in naher Zukunft auch Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude anbieten können.
Eine Energieberatung von ProEco kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratung im Rahmen einer energetischen Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden erfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eine Beratung über förderfähige Maßnahmen.
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