GEG – Gebäudeenergiegesetz

Was ist das GEG?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein zentrales deutsches Gesetz zur Regelung des energetischen Standards von Gebäuden. Es ist seit dem 1. November 2020 in Kraft und vereint die zuvor getrennten Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) in einem einheitlichen Rechtsrahmen.

 

Das GEG legt fest, wie viel Energie ein Gebäude verbrauchen darf, welche energetischen Anforderungen beim Neubau, bei der Sanierung oder beim Heizungstausch gelten – und welchen Anteil erneuerbare Energien dabei einnehmen müssen.

Ziele des GEG

Das GEG verfolgt mehrere wichtige Ziele:

  • Reduktion des Energieverbrauchs im Gebäudebereich
  • Stärkung des Klimaschutzes durch effiziente und nachhaltige Bauweisen
  • Förderung erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung
  • Vereinheitlichung der Vorschriften für mehr Rechtssicherheit und Transparenz

 

Der Gebäudesektor spielt eine zentrale Rolle bei der Erreichung der deutschen und europäischen Klimaschutzziele, denn rund ein Drittel der CO₂-Emissionen in Deutschland stammen aus diesem Bereich.

Für wen gilt das GEG?

Das GEG gilt für:

  • Private und gewerbliche Bauherren
  • Immobilienbesitzer:innen
  • Architekt:innen, Planer:innen und Energieberater:innen
  • Handwerksbetriebe
  • Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienentwickler

 

Es betrifft sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude, insbesondere bei energetischen Sanierungen, Erweiterungen oder dem Austausch von Heizsystemen.

Anwendungsbereiche des GEG

Das Gebäudeenergiegesetz regelt unter anderem:

  • Den Primärenergiebedarf eines Gebäudes
  • Die Anforderungen an den Wärmeschutz (z. B. Dämmung von Wänden, Fenstern, Dächern)
  • Den Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung
  • Die Pflichten beim Austausch alter Heizungen
  • Die Ausstellung und Nutzung von Energieausweisen
  • Vorgaben für Niedrigstenergiegebäude bei Neubauten
  • Anforderungen an die technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Kühlung)

 

Erneuerbare-Energien-Pflicht

Das GEG schreibt vor, dass bei Neubauten ein bestimmter Anteil der benötigten Wärmeenergie aus erneuerbaren Quellen stammen muss. Erlaubt sind unter anderem:

  • Solarthermieanlagen
  • Wärmepumpen
  • Biomasseanlagen
  • Anschluss an ein nachhaltiges Wärmenetz
  • Kombination mehrerer Technologien

 

Diese Pflicht kann auch durch andere kompensierende Maßnahmen erfüllt werden, z. B. durch besonders gute Dämmung oder Effizienzsteigerungen.

 

Austauschpflicht für alte Heizungen

Ein zentraler Aspekt des GEG ist die Pflicht zum Austausch ineffizienter Heizungen:

  • Öl- oder Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen in der Regel ersetzt werden
  • Ausnahmen gelten für selbstgenutzte Einfamilienhäuser oder bestimmte Brennwertkessel

Diese Regelung dient dem Klimaschutz und hilft, den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu senken.

Energieausweis und GEG

Das GEG schreibt vor, dass bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden muss. Dieser informiert über:

  • Den energetischen Zustand des Gebäudes
  • Empfehlungen zur energetischen Sanierung
  • Energiekennwerte in Kilowattstunden pro Quadratmeter

 

Es gibt Bedarfsausweise (auf Basis technischer Daten) und Verbrauchsausweise (auf Basis tatsächlicher Verbräuche).

 

Aktuelle Entwicklungen und Änderungen

Das GEG wurde mehrfach angepasst, um den steigenden Anforderungen an den Klimaschutz gerecht zu werden. Wichtige Änderungen:

  • GEG-Novelle 2023/2024: Stärkere Anreize für klimafreundliche Heizungen, neue Pflichten bei Neubauten (z. B. mindestens 65 % erneuerbare Energien beim Heizen)
  • Förderprogramme (z. B. über BAFA oder KfW) wurden parallel weiterentwickelt, um Hausbesitzer:innen bei der Umsetzung zu unterstützen

 

Weitere Änderungen werden folgen, da das GEG eng mit der EU-Gebäuderichtlinie und den Zielen zur Klimaneutralität verknüpft ist.

 

Bedeutung für Nachhaltigkeit

Das GEG ist ein entscheidendes Instrument für eine klimafreundliche, energieeffiziente Bau- und Sanierungspraxis. Es schafft klare Vorgaben für den Gebäudebereich, fördert den Umstieg auf erneuerbare Energien, senkt Treibhausgasemissionen und verbessert die Energieeffizienz im gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes.

Fazit

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist mehr als ein Regelwerk für Bauvorschriften – es ist ein zentraler Baustein der Energiewende im Gebäudesektor. Wer heute plant, baut oder saniert, kommt an den Anforderungen des GEG nicht vorbei. Frühzeitige Information, professionelle Beratung und nachhaltige Technik sind der Schlüssel zu einem GEG-konformen und zukunftsfähigen Gebäude.