Energieausweis

Ein Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet und für Eigentümer:innen, Mieter:innen und potenzielle Käufer:innen Transparenz über den Energieverbrauch schafft. Er ähnelt einem Energie-Label für Haushaltsgeräte und gibt an, wie viel Energie ein Gebäude typischerweise verbraucht – meist in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr.

Der Energieausweis ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, unter anderem im Gebäudeenergiegesetz (GEG), und muss bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung vorgelegt werden. Ziel ist es, die energetische Qualität von Gebäuden vergleichbar zu machen und energetische Sanierungen zu fördern.

Arten von Energieausweisen

Es gibt zwei Hauptarten:

  1. Verbrauchsausweis
  • basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre
  • berücksichtigt das Nutzerverhalten
  • meist günstiger und schneller zu erstellen
  • zulässig nur bei bestimmten Gebäudetypen (z. B. mit mehr als 5 Wohnungen und Baujahr nach 1977)
  1. Bedarfsausweis
  • beruht auf einer technischen Analyse der Bausubstanz und Heiztechnik
  • unabhängig vom Nutzerverhalten
  • genauer, aber aufwendiger
  • Pflicht für ältere Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten oder unsanierten Altbauten

Was steht im Energieausweis?

Ein Energieausweis enthält unter anderem folgende Informationen:

  • Energieeffizienzklasse (A+ bis H, wie bei Elektrogeräten)
  • Endenergiebedarf oder -verbrauch in kWh/(m²·a)
  • Heizungsart und Energieträger (z. B. Erdgas, Fernwärme, Wärmepumpe)
  • Baujahr des Gebäudes
  • ggf. Angaben zu CO2-Emissionen
  • Modernisierungsempfehlungen, wenn sinnvoll

Energieeffizienzklassen im Überblick

Klasse Bedeutung
A+ Sehr energieeffizient
A–B Energieeffizient
C–D Durchschnittlicher Standard
E–G Hoher Energieverbrauch
H Sehr hoher Energieverbrauch

 

Wer braucht einen Energieausweis?

Ein Energieausweis ist erforderlich bei:

  • Verkauf eines Gebäudes oder einer Wohnung
  • Vermietung oder Verpachtung
  • Neubauten
  • Größeren energetischen Sanierungen

Ausnahmen gelten z. B. für Denkmäler, kleine Gebäude unter 50 m² oder provisorische Bauten.

Wer stellt Energieausweise aus?

Nur zertifizierte Fachleute dürfen Energieausweise ausstellen, z. B.:

  • Energieberater:innen mit entsprechender Qualifikation
  • Architekt:innen oder Bauingenieur:innen mit Weiterbildung im Energiebereich
  • Handwerksmeister:innen mit Zusatzqualifikation

Die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste (DENA) oder andere Verzeichnisse ist ein guter Nachweis der Qualifikation.

 

Bedeutung für Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Der Energieausweis ist ein wichtiges Instrument zur:

  • Sensibilisierung für den Energieverbrauch von Gebäuden
  • Förderung von energieeffizientem Bauen und Sanieren
  • Umsetzung politischer Ziele wie dem klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045
  • Transparenz auf dem Immobilienmarkt

 

Für Eigentümer:innen liefert er konkrete Hinweise, wo sich Investitionen in die Gebäudehülle oder Anlagentechnik lohnen – und für Nutzer:innen ermöglicht er einen Vergleich der Betriebskosten und der Klimabilanz verschiedener Immobilien.

Tipps für Eigentümer:innen

  • Achte bei Sanierungen darauf, dass der Energieausweis aktualisiert wird.
  • Förderprogramme (z. B. BEG) verlangen oft einen aktuellen Bedarfsausweis.
  • Ein guter Energieausweis kann den Wert der Immobilie steigern.

 

Jetzt mehr über Energieausweise erfahren.